Es gibt zwei Möglichkeiten Dich (oder jemand anderes) anzumelden: online oder auf dem Papier.
Anmeldung online: Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto haben, so können Sie sich hier einloggen. Alternativ können Sie sich ein neues Benutzerkonto anlegen. Alternativ können Sie sich auch ohne Benutzerkonto anmelden. Sie können übrigens Anmeldungen für mehrere Personen auf einmal ausfüllen.
Anmeldung auf dem Papier: Alternativ zur Online-Anmeldung können Sie auch jederzeit das Anmeldeformular als PDF-Datei herunterladen und ausfüllen. Sie können dieses dann entweder vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post an die angegebene Adresse versenden oder eingescannt per E-Mail an anmeldung@music-and-al.de schicken. Falls Sie mehr Personen anmelden wollen, als auf dem Formular möglich ist, drucken Sie das Formular einfach mehrfach aus.
Allgemeine Hinweise:
Zur Teilnahme an unserer Veranstaltung sind folgende Beiträge zu entrichten:
Kleinkinder (0 — 2 Jahre) | 0 € | |
Kinder unter fünf (3 — 4 Jahre) | 0 € | |
Kinder und Jugendliche (5 — 20 Jahre) | 120 € | |
Junge Erwachsene (21 — 26 Jahre) Arbeitslose mit Nachweis |
184 € | 120 € (Multiplikator:innen) |
Erwachsene (ab 27 Jahre) | 227 € | 163 € (Multiplikator:innen) |
Im Preis sind die Kosten für Unterbringung, Vollpension, Referenten-/Workshop- und Materialkosten enthalten. Wir bitten um Verständnis, dass verminderte Beiträge aufgrund späterer Anreise, früherer Abfahrt etc. nicht grundsätzlich möglich sind. Außerdem empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Für Einzelzimmer wird vom Haus ein Zuschlag von 15.00€ pro Nacht erhoben.
Alle Veranstaltungen der RBAG Musik e.V. werden durch Mittel des Landes NRW nach den Richtlinien des Kinder- und Jugendhilfe-Förderplans (KJFÖP) finanziert. Förderwürdig sind nach diesen Richtlinien Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 20 Jahren und Multiplikatoren, die ehrenamtlich, neben- oder hauptberuflich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit oder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind (Nachweise sind gegebenenfalls vorzulegen). Die RBAG Musik e.V. erhält die Zuschüsse für die Teilnehmer dieser Fördergruppen.
Für Geringverdienende besteht die Möglichkeit einen Nachlass von 15% auf den Teilnahmebeitrag zu erhalten. Dafür wird aus Vereinsmitteln ein fester Betrag bereitgestellt, sodass eine begrenzte Zahl an Teilnehmenden den Nachlass in Anspruch nehmen kann. Bei Bedarf wenden Sie sich an anmeldung@music-and-al.de, ob die Möglichkeit noch besteht. Hänge dazu bitte eine Erklärung an, aus der sich der Anspruch begründen lässt. Wir fördern zum Beispiel die Teilnahme von Familien, wenn durch geringes Einkommen und viele Anmeldungen die Kosten zu hoch wären, um allen interessieren Familienangehörigen die Teilnahme zu ermöglichen. Auch können Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), der Sozialhilfe (SGB XII), dem Wohngeld oder auf den Kinderzuschlag als Gründe angeführt werden. Für Kinder und Jugendliche entspricht das genau dem Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, welches hier auch für die Veranstaltung in Anspruch genommen werden sollte. (https://www.mags.nrw/grundsicherung-bildungs-teilhabepaket, https://www.mags.nrw/sozialhilfe). Auch werden vergleichbare Leistungen anderer Bundesländer und Nachweise kommunaler/städtischer Träger über soziale Hilfen akzeptiert. Der Anspruch ergibt sich nach dem Eingang der Anmeldung beim Verein.
Fragen zur Anmeldung oder zu den Veranstaltungen können jederzeit an anmeldung@music-and-al.de gerichtet werden.